Themen im Überblick:

 

Thema Nr. 1: Bezuschussung/Subventionierung von Unternehmensberatungen

Thema Nr. 2: Unternehmensgrundsätze der ARSSEN - GRUPPE 

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Thema 1: Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen
vom 11. September 2001 (BAnz. S. 20313)

 

Tun Sie was für Ihr Unternehmen:

1. Zuwendungszweck

1.1 Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe (im folgenden "Unternehmen" genannt) und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden.

1.2 Gefördert werden Beratungen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Verkehrs-, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handels-vertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind.

1.3 Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.4) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

1.4 Die Zuwendungen werden zudem auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag als "De-minimis"-Beihilfen gewährt

  

2. Gegenstand der Förderung

 2.1 Förderungsfähig sind :

2.1.1 Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen),

2.1.2 Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz (Existenzgründungsberatungen),

2.1.3 Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebende Probleme, auch im Rahmen des Umwelt-Audit (Umweltschutzberatungen).

2.2. Zur Beratung zählt auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis (z.B. Verhandlung mit Dritten, Training von Firmenangehörigen).

2.3 Die Beratungen müssen sich auf bestehende oder zu gründende Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland beziehen.

2.4 Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen,

2.4.1 die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben,

2.4.2 in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden,

2.4.3 die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben,

2.4.4 die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben,

2.4.5 mit überwiegenden Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten,

2.4.6 bei denen unterschiedliche Tätigkeiten des Beraters, die je für sich nach den Nummern 2.4.1, 2.4.4 und 2.4.5 nicht überwiegen dürfen, in der Summe überwiegen,

2.4.7 die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),

2.4.8 die ausschließlich die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen zum Inhalt haben

 

3. Zuwendungsempfänger

3.1 Antragsberechtigt sind

3.1.1 bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen:

rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die in der Bundesrepublik ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten haben,

3.1.2 bei Existenzgründungsberatungen:

nicht selbständig tätige natürliche Personen, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik selbständig machen wollen;

3.2 Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen,

3.2.1 die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt,

3.2.2 deren Inhaber oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter andere rechtlich selbständige Unternehmen besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt,

 

3.2.3 an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind

3.2.4 sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigte Buchprüfer tätig sind oder tätig werden wollen.

 

 4. Bewilligungsvoraussetzungen

 4.1 Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden, die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten, über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Beratungen durch Berater, die im Mehrheitsbesitz (über 50%) eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind, können nur gefördert werden, wenn über 50% der Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen auf die Erbringung entgeltlicher Unternehmensberatung entfällt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von privatrechtlichen Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Beratungen durch Berater, die für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten. In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.4) eine Ausnahmegenehmigung für die Beratung durch einen nicht selbständigen Berater erteilen.
Im übrigen wird die Auswahl des Beraters dem Antragsteller überlassen.

4.2 Es sind nur Beratungen nach Nr. 2 förderungsfähig, die sich im Rahmen dieser Richtlinien nach dem Beratungsauftrag richten. Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereiten, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickeln sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die Betriebspraxis geben.
Darüber hinaus sollen:

4.2.1 Existenzgründungsberatungen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben; insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann,

4.2.2 Umweltschutzberatungen die Unternehmen in den Stand versetzen, den gestiegenen Umweltbelastungen, einem erhöhten Umweltbewusstsein und verschärften Umweltvorschriften durch wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen.

4.3 Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller auszuhändigen.

4.3.1 Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen muss der Beratungsbericht auf der Grundlage des Beratungsauftrags eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten Schwachstellen konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis enthalten.

4.3.2 Bei Existenzgründungsberatungen muss der Beratungsbericht eine umfassende Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens beinhalten, insbesondere ob und auf welche Weise das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann.

4.4 Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen oder der Existenzgründer als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt.

4.5 Antrag stellende Unternehmen, die in den letzten drei Jahren bereits "De-minimis"-Beihilfen in einem Gesamtumfang von 100.000 Euro erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

4.6 Würde der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen, die ein Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren erhalten hat, auf Grund der Förderung 100.000 Euro überschreiten, wird die Förderung in dem Umfang gekürzt, der erforderlich ist, um ein Überschreiten dieses Gesamtbetrages auszuschließen.

4.7 Als Bewilligungsvoraussetzung gilt auch das unter Punkt 6.7 dargelegte Bescheinigungsverfahren nach "De-minimis".

  

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer.

5.2 Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

5.3 Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.

5.4 Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Existenzaufbauberatungen) beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.

5.5 Bei den übrigen allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro.

5.6 Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden:

5.6.1 für Existenzgründungsberatungen bis zu 1.500 Euro,

5.6.2 für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene

- allgemeine Beratungen
- Umweltschutzberatungen (auch im Rahmen des Umwelt-Audit)

jeweils bis zu 3.000 Euro.

5.7 Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten sind nicht zuschussfähig.

Werden Rabatte oder Nachlässe nachträglich gewährt, so ist dies der Leitstelle vom Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Die Zuschussberechnung erfolgt auf der Basis des entsprechend verminderten Rechnungsbetrages. Ergibt sich danach ein geringerer Zuschuss, so ist die Differenz gegenüber dem bereits ausgezahlten Zuschuss vom Antragsteller zurückzuerstatten.

 

6. Verfahren

6.1 Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten innerhalb der in Nummer 6.2 genannten Frist bei einer in Anlage 2 genannten Leitstelle einzureichen.

6.2 Der Zuschussantrag ist auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck (Muster Anlage 3) zu stellen. Die Leitstellen informieren über den Verlag, bei dem die Antragsformulare zu beziehen sind. Dem Antrag ist eine Durchschrift oder Fotokopie der Rechnung des Beraters, ein Exemplar des Beratungsberichts sowie eine Kopie des Kontoauszuges beizufügen.

Diese Unterlagen müssen der Leitstelle spätestens bis zum 31. Mai des auf den Beginn der Beratung folgenden Jahres vorgelegt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt.

6.3 Die Leitstelle überprüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und leitet sie mit dem Ergebnis der Prüfung an die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.4) weiter.

6.4 Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn / Taunus bzw. Postfach 51 60, 65726 Eschborn / Taunus (Telefon 06196 / 908 - 570; E-Mail: foerderung@bafa.de). Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung an den Antragsteller.

6.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.

6.6 Der Antrag mit den in Nummer 6.2 genannten Unterlagen gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis

 

6.7 Die Antrag stellenden Unternehmen erhalten einen Zuwendungsbescheid, dem eine "De-minimis" - Bescheinigung beigefügt ist. Diese Bescheinigung ist zehn Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung, Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird die Bescheinigung innerhalb der Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend die Bewilligungsvoraussetzung und die Beihilfen zuzüglich Zinsen werden zurückgefordert. Die Bescheinigung ist bei zukünftigen Beantragungen als Nachweis für die vergangenen "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.

 

 

7. Subventionserhebliche Tatsachen

 

 

 

Die subventionserheblichen Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind im Zuschußantrag (Anlage 3) bezeichnet.

 

 

 

8. Inkrafttreten, Übergangsregelung

 

 

8.1 Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie gelten für die ab diesem Zeitpunkt begonnenen Beratungen.

8.2 Gleichzeitig treten die "Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen" vom 26. Juni 1997 (BAnz. 1997 S. 8745) außer Kraft. Für Beratungen, die bis einschließlich 31. Dezember 2001 begonnen worden sind, gelten noch die vorgenannten Richtlinien.

8.3 Diese Richtlinien gelten längstens für Beratungen, die bis zum 31.12.2005 begonnen werden.

 

 

 

Anlage 1: Maßgebliche Umsatzgrenzen für die Förderung von Beratungen

 

 

Wirtschaftsbereich

Umsatz
bis Mio. EUR

 

 

a)

Allgemeine Beratungen
Industrie, Handwerk
Groß-/Außenhandel
Einzelhandel
Verkehrsgewerbe
Gastgewerbe
Reisebürogewerbe
Sonstige Dienstleistungsgewerbe
Wirtschaftsnahe Freie Berufe
Handelsvertreter, Handelsmakler


5,11
7,41
2,56
2,05
1,28
1,02
1,53
1,28
1,02

 

 

b)

Umweltschutzberatungen
Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Freie Berufe


15,34

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

1.

Die Umsätze beziehen sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. War ein Unternehmen noch kein volles Geschäftsjahr tätig, so ist zur Ermittlung des Jahresumsatzes der durchschnittliche Monatsumsatz zu errechnen und mit 12 zu multiplizieren.

 

 

2.

Für gewerbliche Unternehmen, die in mehreren Wirtschaftsbereichen tätig sind (Mischbetriebe), gilt die günstigere Umsatzgrenze.

 

 

3.

Als Umsatz gelten die Umsatzerlöse ohne Umsatzsteuer und Verbrauchsseteuern nach Abzug von Preisnachlässen und zurückgewährten Entgelten.

 

 

4.

Im Gastgewerbe zählen auch die im Rechnungsendbetrag enthaltenen Kosten der Bedienung zum Umsatz.

 

 

5.

Im Verkehrsgewerbe bleiben der Handelseinsatz, Fremdleistungen und andere durchlaufende Posten unberücksichtigt.

 

 

6.

Im Reisebürogewerbe, bei Handelsvertretern und Handelsmaklern sowie bei Bauträgergesellschaften gilt als Umsatz die Bruttoprovision ohne darin enthaltene Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich der nach Nummer 3 dieser Erläuterungen zu ermittelnden Umsatzerlöse aus Eigengeschäften. Bei Eigenveranstaltungen von Reisebüros bleiben Fremdleistungen und andere durchlaufende Posten unberücksichtigt.

 

 

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Unsere Unternehmensgrundsätze sind diese des Bundesverbandes deutscher Unternehmensberater: 

Quelle: Bundesverband deutscher Unternehmensberater/Lit.Prof.Niedereichholz 

1.  Fachliche Kompetenz

     Wir übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und passenden Mitarbeiter bereitgestellt werden können. Wir suchen Lösungen, die dem Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Branche und den Bedürfnissen des Klienten in bester Weise gerecht  werden. 

Wir  unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Verfahrenstechniken ständig zu verbessern und machen unseren Klienten die Vorteile dieser Verbesserungen uneingeschränkt zugänglich.  

2  Seriosität und Effektivität

     Wir  empfehlen unsere Dienste nur dann, wenn wir erwarten, dass unsere Arbeit Vorteile für den Klienten bringt. Wir geben realistische Leistungs-, Termin- und Kostenschätzungen ab und bemühen uns, innerhalb dieser uns zu bewegen.

      Wir  üben nicht nur eine gutachterliche Tätigkeit aus oder erarbeiten Empfehlungen, sondern wirken bei der Realisierung der Vorschläge mit und arbeiten solange mit dem Klienten zusammen,  bis dieser die Aufgabe ohne weitere Hilfe von uns fortführen kann.

Wir  sind  uns  bewusst, dass neben  der sachlichen Lösung die menschlichen  Beziehungen große Bedeutung besitzen. Wir bemühen uns deshalb stets um eine harmonische Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern.  

3  Objektivität, Neutralität und Eigenverantwortlichkeit

 Wir  werden grundsätzlich eigenverantwortlich tätig und akzeptieren in Ausübung unserer  Tätigkeit keine Einschränkung unserer Unabhängigkeit durch Erwartungen Dritter. Wir führen eine unvoreingenommene und objektive Beratung durch und sprechen auch Unangenehmes offen aus. Wir  erstellen daher keine Gefälligkeitsgutachten.

Wir  respektieren auch gegenüber den für sie tätigen Mitarbeitern, soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert sind, deren Verpflichtung  zu eigenverantwortlicher Tätigkeit.

Wir  verpflichten uns zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten, Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung unserer Vorschläge erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen. Sofern wir Lieferanten empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des Klienten oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der Lieferanten. Sofern wir EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder -Hilfsmittel oder - Dienste empfehlen, die von uns  vertrieben werden  oder an denen wir  in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen wir  auf diese Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer neutralen Produktauswahl.  

4  Unvereinbare Tätigkeiten

Mit dem Beruf des Unternehmensberaters  ist die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden, nicht vereinbar.

5  Vertraulichkeit

Wir  behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des Klienten, die uns durch unsere Arbeit bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben. Wir  gewähren keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen.

 Wir  halten uns für berechtigt, Klientenlisten zu veröffentlichen, werden aber Klienten nur dann als Referenz angeben, wenn wir  deren Zustimmung zuvor eingeholt haben.  

6  Unterlassung von Abwerbung

 Wir  bieten Mitarbeitern unserer Klienten weder direkt noch indirekt Positionen bei uns selbst oder anderen Klienten an.  Wir  erwarten, dass auch unsere Klienten während der Zusammenarbeit mit uns mit keinem unserer Mitarbeiter  Einstellungsverhandlungen führen und unsere Mitarbeiter nicht abwerben.

Wir  verlangen von unseren  Mitarbeitern, dass wir  während der Dauer der Klientenbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer Arbeit gesichert wird.

Wir nehmen keine sitten- und wettbewerbswidrige Abwerbung von Mitarbeitern anderer Berater vor.

7  Fairer Wettbewerb

Wir  erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten wir  Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an. 

 Wir  achten das geistige Urheberrecht an Vorschlägen, Konzeptionen und Veröffentlichungen anderer und verwenden solches Material nur mit Quellenangabe.  Wir  empfehlen bei  sachlich-fachlicher Notwendigkeit nur solche Kollegen, deren Leistungsstand uns bekannt ist, dabei und bei Kooperationen bevorzugen wir  BDU-Mitglieder oder solche, die die Grundsätze für Unternehmensberater akzeptieren und sich in Ihrem Unternehmen  daran halten.

 Wir  legen bei Kooperationen, soweit  es sich nicht um einen Kapazitätsausgleich handelt, gegenüber den Klienten die Projektverantwortlichkeit sowie Art und Umfang der Zusammenarbeit stets offen und klar dar.  

8  Angemessene Preisbildung

 Wir  berechnen Honorare, die im richtigen Verhältnis zu Art und Umfang der durchgeführten Arbeit stehen und die vor Beginn der Beratungstätigkeit mit dem Klienten abgestimmt worden sind.

 Wir  geben Festpreisangebote nur für Projekte ab, deren Umfang zu überblicken ist und bei denen nach honorarpflichtigen Voruntersuchungen Umfang und Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Probleme präzise und für beide Vertragsparteien überschaubar  und verbindlich herausgearbeitet worden sind.

 Wir  präzisieren unsere Angebote so, dass der Klient weiß, welche sonstigen Kosten neben dem Honorar in Rechnung gestellt werden.

 

9 Seriöse Werbung

 Wir  verpflichten uns zu seriösem Verhalten in der Werbung und der Akquisition und präsentieren unsere  Qualifikation einzig im Hinblick auf unsere Fähigkeiten und unsere Erfahrung. Referenzschreiben werden nur auf Interesse oder Anfrage   offengelegt.

 Wir  halten uns in unseren Darstellungen über unsere Umsätze, Mitarbeiter,  Tätigkeitsbereiche etc. an den augenblicklichen Stand und geben keine spektakulären Zukunftspläne bekannt.

 

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Das erste Gespräch ist kostenlos.   info@arssen-unternehmensgruppe.de  Wir werden uns dann  mit Ihnen in Verbindung setzen.  

Wollen Sie mehr von uns erfahren? Wir wünschen Ihnen einen guten Aufenthalt in unseren Web-Seiten. Vergessen Sie dabei nicht, uns zu kontaktieren! 

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