![]() Themen im Überblick:
Thema Nr. 1: Bezuschussung/Subventionierung von Unternehmensberatungen Thema Nr. 2: Unternehmensgrundsätze der ARSSEN - GRUPPE ___________________________________________________
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Thema 1:
Richtlinien
über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere
Unternehmen
Tun
Sie was für Ihr Unternehmen: 1. Zuwendungszweck 1.1 Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen sowie der Freien Berufe (im folgenden "Unternehmen" genannt) und zur Stärkung der Bereitschaft zur Existenzgründung. Um den Unternehmen einen Anreiz zur Inanspruchnahme von externen Beratungen zu geben, können ihnen auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe Zuwendungen zu den Beratungskosten nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gewährt werden. 1.2 Gefördert werden Beratungen von Existenzgründern sowie kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Verkehrs-, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handels-vertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) und der Freien Berufe, sofern sie nicht selbst unternehmensberatend tätig sind. 1.3 Auf die Gewährung der Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.4) entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. 1.4 Die Zuwendungen werden zudem auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag als "De-minimis"-Beihilfen gewährt 2. Gegenstand der Förderung 2.1 Förderungsfähig sind : 2.1.1 Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen (allgemeine Beratungen), 2.1.2 Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung oder Übernahme einer selbständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz (Existenzgründungsberatungen), 2.1.3 Beratungen zur Bewältigung der sich für die Unternehmen aus dem Schutz der Umwelt ergebende Probleme, auch im Rahmen des Umwelt-Audit (Umweltschutzberatungen). 2.2. Zur Beratung zählt auch die Umsetzung in der Beratung erarbeiteter Verbesserungsvorschläge und Handlungsempfehlungen in die betriebliche Praxis (z.B. Verhandlung mit Dritten, Training von Firmenangehörigen). 2.3 Die Beratungen müssen sich auf bestehende oder zu gründende Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland beziehen. 2.4 Von der Förderung
ausgeschlossen sind Beratungen, 2.4.1 die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder die Erlangung öffentlicher Hilfen zum Inhalt haben, 2.4.2 in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, 2.4.3 die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, 2.4.4 die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen zum Inhalt haben, 2.4.5 mit überwiegenden Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, 2.4.6 bei denen unterschiedliche Tätigkeiten des Beraters, die je für sich nach den Nummern 2.4.1, 2.4.4 und 2.4.5 nicht überwiegen dürfen, in der Summe überwiegen, 2.4.7 die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), 2.4.8
die ausschließlich die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen zum Inhalt
haben 3.
Zuwendungsempfänger 3.1
Antragsberechtigt sind 3.1.1 bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen: rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die in der Bundesrepublik ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung haben und im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze nicht überschritten haben, 3.1.2 bei Existenzgründungsberatungen: nicht selbständig tätige natürliche Personen, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik selbständig machen wollen; 3.2
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, 3.2.1 die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt, 3.2.2 deren Inhaber oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter andere rechtlich selbständige Unternehmen besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen die nach Anlage 1 maßgebliche Umsatzgrenze übersteigt, 3.2.3 an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind 3.2.4 sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder als vereidigte Buchprüfer tätig sind oder tätig werden wollen.
4. Bewilligungsvoraussetzungen 4.1 Es können
nur Beratungen gefördert werden, die von selbständigen Beratern oder
Beratungsunternehmen (im folgenden Berater genannt) durchgeführt werden,
die nachweislich über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten,
über ausreichende berufliche Erfahrungen und über die notwendige Zuverlässigkeit
verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche
Unternehmensberatung gerichtet ist. Beratungen
durch Berater, die im Mehrheitsbesitz (über 50%) eines oder mehrerer
anderer Unternehmen stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit
beteiligt sind, können nur gefördert werden, wenn über 50% der
Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen auf die Erbringung
entgeltlicher Unternehmensberatung entfällt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Beratungen, die von juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder von privatrechtlichen Unternehmen,
an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit
beteiligt sind, durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Beratungen durch
Berater, die für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln
erhalten. In begründeten Fällen kann die Bewilligungsbehörde
(Nummer 6.4) eine Ausnahmegenehmigung für die Beratung durch einen nicht
selbständigen Berater erteilen. 4.2 Es sind nur Beratungen nach Nr.
2 förderungsfähig, die sich im Rahmen dieser Richtlinien nach dem
Beratungsauftrag richten. Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen
vorbereiten, konkrete
Verbesserungsvorschläge entwickeln
sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Umsetzung in die
Betriebspraxis geben. 4.2.1 Existenzgründungsberatungen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben; insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann, 4.2.2 Umweltschutzberatungen die Unternehmen in den Stand versetzen, den gestiegenen Umweltbelastungen, einem erhöhten Umweltbewusstsein und verschärften Umweltvorschriften durch wirtschaftliche, technische und organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen. 4.3 Inhalt und zeitlicher Ablauf der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse sind in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist dem Antragsteller auszuhändigen. 4.3.1 Bei allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen muss der Beratungsbericht auf der Grundlage des Beratungsauftrags eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens und der im einzelnen ermittelten Schwachstellen konkrete Verbesserungsvorschläge sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung in die betriebliche Praxis enthalten. 4.3.2 Bei Existenzgründungsberatungen muss der Beratungsbericht eine umfassende Prüfung des beabsichtigten Gründungsvorhabens beinhalten, insbesondere ob und auf welche Weise das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann. 4.4 Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn das beratene Unternehmen oder der Existenzgründer als Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt. 4.5 Antrag stellende Unternehmen, die in den letzten drei Jahren bereits "De-minimis"-Beihilfen in einem Gesamtumfang von 100.000 Euro erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. 4.6 Würde der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen, die ein Zuwendungsempfänger in den letzten drei Jahren erhalten hat, auf Grund der Förderung 100.000 Euro überschreiten, wird die Förderung in dem Umfang gekürzt, der erforderlich ist, um ein Überschreiten dieses Gesamtbetrages auszuschließen. 4.7
Als Bewilligungsvoraussetzung gilt auch das unter Punkt 6.7 dargelegte
Bescheinigungsverfahren nach "De-minimis". 5. Art und
Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses zu den dem Antragsteller vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer. 5.2 Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. 5.3 Bei Existenzgründungsberatungen beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. 5.4 Bei allgemeinen Beratungen innerhalb von zwei Jahren nach der Existenzgründung (Existenzaufbauberatungen) beträgt der Zuschuss 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. 5.5 Bei den übrigen allgemeinen Beratungen und Umweltschutzberatungen beträgt der Zuschuss 40% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. 5.6 Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden: 5.6.1 für Existenzgründungsberatungen bis zu 1.500 Euro, 5.6.2 für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene - allgemeine Beratungen jeweils bis zu 3.000 Euro. 5.7 Vom Berater
gewährte Rabatte oder Nachlässe auf die Beratungskosten sind nicht
zuschussfähig. Werden Rabatte oder Nachlässe
nachträglich gewährt, so ist dies der Leitstelle vom Antragsteller unverzüglich mitzuteilen. Die Zuschussberechnung erfolgt auf der Basis
des entsprechend verminderten Rechnungsbetrages. Ergibt sich danach ein
geringerer Zuschuss, so ist die Differenz gegenüber dem bereits
ausgezahlten Zuschuss vom Antragsteller zurückzuerstatten. 6. Verfahren 6.1 Anträge auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten innerhalb der in Nummer 6.2 genannten Frist bei einer in Anlage 2 genannten Leitstelle einzureichen. 6.2 Der Zuschussantrag ist auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck (Muster Anlage 3) zu stellen. Die Leitstellen informieren über den Verlag, bei dem die Antragsformulare zu beziehen sind. Dem Antrag ist eine Durchschrift oder Fotokopie der Rechnung des Beraters, ein Exemplar des Beratungsberichts sowie eine Kopie des Kontoauszuges beizufügen. Diese Unterlagen müssen der Leitstelle spätestens bis zum 31. Mai des auf den Beginn der Beratung folgenden Jahres vorgelegt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt. 6.3 Die Leitstelle überprüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und leitet sie mit dem Ergebnis der Prüfung an die Bewilligungsbehörde (Nummer 6.4) weiter. 6.4 Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn / Taunus bzw. Postfach 51 60, 65726 Eschborn / Taunus (Telefon 06196 / 908 - 570; E-Mail: foerderung@bafa.de). Sie entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses und veranlasst die Auszahlung an den Antragsteller. 6.5 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. 6.6 Der Antrag mit den in Nummer 6.2 genannten Unterlagen gilt gleichzeitig als Verwendungsnachweis 6.7
Die Antrag stellenden Unternehmen erhalten einen Zuwendungsbescheid, dem
eine "De-minimis" - Bescheinigung beigefügt ist. Diese
Bescheinigung ist zehn Jahre vom Unternehmen aufzubewahren und auf
Anforderung der Europäischen Kommission, der Bundesregierung,
Landesverwaltung oder bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder
einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorzulegen. Wird
die Bescheinigung innerhalb der Frist nicht vorgelegt, entfällt rückwirkend
die Bewilligungsvoraussetzung und die Beihilfen zuzüglich Zinsen werden
zurückgefordert. Die Bescheinigung ist bei zukünftigen Beantragungen als
Nachweis für die vergangenen "De-minimis"-Beihilfen vorzulegen.
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Unsere Unternehmensgrundsätze sind diese des Bundesverbandes deutscher Unternehmensberater: Quelle: Bundesverband deutscher Unternehmensberater/Lit.Prof.Niedereichholz 1.
Fachliche Kompetenz
Wir unternehmen
alle Anstrengungen, 2
Seriosität und Effektivität
Wir
sind uns
bewusst, dass neben der
sachlichen Lösung die menschlichen Beziehungen
große Bedeutung besitzen. Wir bemühen uns deshalb stets um eine harmonische
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern. 3
Objektivität, Neutralität
und
Eigenverantwortlichkeit
Wir
respektieren auch gegenüber den für sie tätigen Mitarbeitern,
soweit diese als Unternehmensberater qualifiziert sind, deren
Verpflichtung zu
eigenverantwortlicher Tätigkeit. Wir
verpflichten uns zur Neutralität gegenüber Lieferanten von Geräten,
Hilfsmitteln und Diensten, die zur Verwirklichung unserer Vorschläge
erforderlich sind und fordern oder akzeptieren von diesen keinerlei
Provisionen, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen. Sofern wir
Lieferanten empfehlen, erfolgt dies nur aufgrund der Erfordernisse des
Klienten oder einer vergleichenden Analyse des Leistungsangebotes der
Lieferanten. Sofern wir EDV-Software-Pakete oder -Geräte oder
-Hilfsmittel oder - Dienste empfehlen, die von uns vertrieben
werden oder an denen wir
in irgendeiner Form finanziell interessiert sind, weisen wir
auf diese Tatsachen hin und erwecken nicht den Eindruck einer
neutralen Produktauswahl. 4
Unvereinbare Tätigkeiten
Mit
dem Beruf des Unternehmensberaters ist
die Annahme von Aufträgen für Tätigkeiten, die die Einhaltung der
Berufspflichten und Mindeststandards berufsethischen Handelns gefährden,
nicht vereinbar. 5
Vertraulichkeit
Wir
behandeln alle internen Vorgänge und Informationen des Klienten,
die uns durch unsere Arbeit bekannt werden, streng vertraulich.
Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte
weitergegeben. Wir gewähren
keinen generellen Konkurrenzausschluss. Über einen speziellen
Konkurrenzausschluss werden in besonderen Fällen Absprachen getroffen. 6
Unterlassung von Abwerbung
Wir
verlangen von unseren Mitarbeitern,
dass wir während der Dauer
der Klientenbeziehungen keine Verhandlungen mit Klienten über eine
Einstellung führen, damit die Objektivität ihrer Arbeit gesichert wird. 7
Fairer Wettbewerb
Wir
erbringen mit Ausnahme der Erarbeitung und Abgabe von Angeboten
keine unentgeltlichen Vorleistungen, noch bieten wir
Arbeitskräfte oder andere Leistungen zur Probe an.
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